In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung lt. Wiener Luftreinhaltegesetz einer
Abgasmessung unterzogen werden.
Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.
Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung.
Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad
(Energie-Effizienz) eingehalten und andrerseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.